AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden mit ihrer schriftlichen Bestätigung durch Klemm Music Technology zu den nachstehenden Bedingungen angenommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Lieferung

Dem Besteller übermittelte Lieferdaten gelten als Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich verbindlich vereinbart sind. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge veränderter behördlicher Genehmigungs- oder Gesetzeslage sind von Klemm Music Technology auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung des Hindernisses notwendigen, angemessenen Zeitraum. Klemm Music Technology ist zu Teillieferungen berechtigt, sie sind vom Besteller anzunehmen.

§ 4 Versand/Gefahrenübergang

Die Versendung der Ware erfolgt ab dem jeweiligen Lager der Klemm Music Technology.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen der Klemm Music Technology berechnet, die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager der Klemm Music Technology. Hinzu kommen Verpackungs- und Versandkosten sowie die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Klemm Music Technology behält sich jedoch vor, für Lieferungen jederzeit Vorauskasse zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist Klemm Music Technology berechtigt, mindestens die Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu erheben. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringen Schadens nachgelassen. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen der Klemm Music Technology gegenüber dem Besteller sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Bestellers. Die Annahme von Wechseln erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung, Spesen gehen zu Lasten des Bestellers, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Klemm Music Technology behält sich das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Besteller Vollkaufmann, so behält Klemm Music Technology sich das Eigentum an der gelieferten Ware zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderung vor; das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der Klemm Music Technology in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller hiermit im voraus an Klemm Music Technology ab. Der Besteller bleibt widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen der Klemm Music Technology hat der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. Klemm Music Technology ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Bestellers offenzulegen. Dem Besteller ist jedoch untersagt, die Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen sind Klemm Music Technology unverzüglich unter Übergabe der für eine Invention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von Klemm Music Technology gelieferten Waren durch den Besteller erfolgt für Klemm Music Technology. Klemm Music Technology erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt Klemm Music Technology Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Bestellers ist Klemm Music Technology berechtigt, die sich noch im Besitz des Bestellers befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Besteller hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern der Klemm Music Technology den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Bestellers freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Klemm Music Technology ist berechtigt, die Ansprüche aus ihren Geschäftsverbindungen abzutreten.

§ 7 Schutzrechte

Soweit Programme Lieferbestandteil sind, erwirbt der Kunde hieran ein einfaches Nutzungsrecht. Das Anfertigen von Kopien ist untersagt. Die Übertragbarkeit des Nutzungsrechtes sowie das Anfertigen einer Sicherungskopie richtet sich im Einzelfall nach den Bestimmungen der Vorlieferanten, die regelmäßig den Produkten beigepackt sind. Der Kunde wird darüber hinaus alle geistigen Rechte an der Ware respektieren und im Falle des Wiederverkaufs die Nutzungsbeschränkung an seine Kunden wirksam weitergeben. Die Nutzung im Netz ist nur aufgrund einer ausdrücklichen dahingehenden erweiterten Lizenz zulässig.

§ 8 Gewährleistung

Klemm Music Technology gewährleistet, daß die gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind und für den in den Benutzerhandbüchern beschriebenen Einsatz geeignet sind. Jeder Besteller oder Wiederverkäufer entscheidet alleinverantwortlich, ob eine bei Klemm Music Technology bestellte Ware auf einem zur Nutzung mit dieser Ware beabsichtigten Computersystem lauffähig ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab dem Tage der Lieferung an den Besteller. Der Besteller hat die Ware unverzüglich auf Menge und Qualität hin zu überprüfen. Hierbei erkennbare Mängel und Beanstandungen müssen Klemm Music Technology innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung angezeigt werden. Solange Klemm Music Technology seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserungen vorliegt. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter Eingriffe in den Liefergegenstand vorgenommen worden sind.

§ 9 Nachbesserung

Nachbesserungsverlangen sind schriftlich zu stellen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Klemm Music Technology wird nach Eingang dieser spezifizierten schriftlichen Mängelrüge dem Besteller unverzüglich eine Bearbeitungsnummer mitteilen und die Ware sodann abholen.

§ 10 Einsendungen

Alle Einsendungen an Klemm Music Technology sind frei Haus vorzunehmen. § 9 bleibt hiervon unberührt. Der Besteller trägt die Kosten einer nicht berechtigten oder unvollständigen Rücksendung. Klemm Music Technology ist berechtigt, für derartige Rücksendungen nach ihrer Wahl entweder eine Kostenpauschale von 50,00 EUR zu erheben oder aber spezifisch abzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens.

§ 11 Haftung

Klemm Music Technology haftet auf Schadensersatz nur in Höhe des Auftragswertes. Bei grobem Verschulden und Vorsatz seiner leitenden Angestellten, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Hauptpflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen haftet Klemm Music Technology ebenfalls auf Schadensersatz nur in Höhe des Auftragswertes, nicht jedoch für vertragsuntypische und daher kaum vorhersehbare Schäden. Ansonsten ist der Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen, es sei denn, eine zwingende gesetzliche Regelung steht dem entgegen. Die Verpfichtung des Kunden zur Schadensvermeidung, insbesondere im Fall Daten, Dateiverlusten oder -fehlern, bleibt unberührt.

§ 12 Embargobestimmungen

Der Besteller hat Kenntnis davon genommen, daß die von Klemm Music Technology gelieferten Waren teilweise bestimmten Exportbeschränkungen unterliegen und verpflichtet sich, die ihm von Klemm Music Technology mitgeteilten Beschränkungen einzuhalten.

§ 13 Abtretung von Ansprüchen

Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.

§ 14 Unwirksamkeit einer Klausel

Sollte einer der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Ziegenhagen, Gerichtsstand ist Witzenhausen, soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.